Seit dem 25. Mai 2018 sind die Anforderungen an den Datenschutz nach der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umzusetzen. Das Datenschutzrecht gilt für alle Unternehmen unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.

Unternehmen müssen dann einen Datenschutzbeauftragten stellen, wenn mehr als 20 Mitarbeiter ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, wenn wegen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich ist.

Die DSB für Notare und Ärzte GmbH bietet hierzu folgende, im Monatspreis inkludierte Leistungen an:

    • Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten.
    • regelmäßiger E-Mail-Newsletter zum Datenschutz an die Verantwortlichen und/oder die vom Verantwortlichen im Vertrag benannten Mitarbeiter; Datenschutz-Coaching.
    • Muster, Schulungsmaterial und ein Datenschutzhandbuch zur Schulung der Mitarbeiter.
    • monatliche Webinare zu Schulungszwecken.
    • Online-Meetings zur Besprechung wichtiger Gerichtsurteile.
    • (Online-)Audits.

Preis auf Anfrage. Die erste vertragliche Mindestlaufzeit beträgt 24 Monaten.