Seit dem 25. Mai 2018 sind die Anforderungen an den Datenschutz nach der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umzusetzen. Das Datenschutzrecht gilt für alle niedergelassenen (Zahn-)ärzte unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.

Zahnärzte und Ärzte müssen dann einen Datenschutzbeauftragten(DSB) stellen, wenn mehr als 20 Mitarbeiter ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, wenn in besonderem Umfang Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Des Weiteren muss dann ein DSB benannt werden, wenn eine Datenschutzfolgenabschätzung in der Praxis erforderlich ist.

Die DSB für Notare und Ärzte GmbH bietet hierzu folgende, im Monatspreis inkludierte Leistungen an:

    • Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten.
    • regelmäßiger E-Mail-Newsletter zum Datenschutz an die Verantwortlichen und/oder die vom Verantwortlichen im Vertrag benannten Mitarbeiter; Datenschutz-Coaching.
    • Muster, Schulungsmaterial und ein Datenschutzhandbuch zur Schulung der Mitarbeiter.
    • Webinare zu Schulungszwecken.
    • Online-Meetings zur Besprechung wichtiger Gerichtsurteile.
    • (Online-)Audits.

Preise (jeweils netto zzgl. gesetzlicher MwSt.) und eine erste Mindestlaufzeit von 24 Monaten:

Personenkreis Preis
Einzelpraxis oder BAG mit bis zu 3 Fachärzten monatlich 60,00 €
Überörtliche BAG je Praxisstandort monatlich 50,00 €