FÜR Ärzte und Zahnärzte

Das Datenschutzrecht gilt für alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Praxisinhaber müssen dann einen Datenschutzbeauftragten (DSB) stellen, wenn mehr als 20 Mitarbeiter ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, wenn in besonderem Umfang Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Des Weiteren muss dann ein DSB benannt werden, wenn eine Datenschutzfolgenabschätzung in der Praxis erforderlich ist.

Wir bieten hierzu u.a. folgende im Monatspreis inkludierte Leistungen an:

  • Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten;
    Übernahme der Meldung.
  • Regelmäßiger E-Mail-Newsletter zum Datenschutz
  • Datenschutz-Coaching
  • Checklisten, Muster, Schulungsmaterial, Datenschutzrichtlinien
  • Webinare zu Schulungszwecken
  • Data Talk; offene Onlinesprechstunde
  • (Online-)Audits
PersonenkreisPreis*
Arzt / Ärztin
Einzelpraxis oder BAG mit bis zu 3 Fachärzten
monatlich 60,00 €
Arzt / Ärztin
Überörtliche BAG je Praxisstandort
monatlich 50,00 €
* Preis auf Anfrage. Die erste vertragliche Mindestlaufzeit beträgt 24 Monaten.