Das Datenschutzrecht gilt für alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Praxisinhaber müssen dann einen Datenschutzbeauftragten (DSB) stellen, wenn mehr als 20 Mitarbeiter ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, wenn in besonderem Umfang Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Des Weiteren muss dann ein DSB benannt werden, wenn eine Datenschutzfolgenabschätzung in der Praxis erforderlich ist.
Wir bieten hierzu u.a. folgende im Monatspreis inkludierte Leistungen an:
Personenkreis | Preis* |
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Arzt / Ärztin Einzelpraxis oder BAG mit bis zu 3 Fachärzten | monatlich 60,00 € |
Arzt / Ärztin Überörtliche BAG je Praxisstandort | monatlich 50,00 € |
* Preis auf Anfrage. Die erste vertragliche Mindestlaufzeit beträgt 24 Monaten. |